Info Aufhebung 3G-Nachweis & Maskenfpflicht
Stand 04.04.2022
Seit dem 04. April 2022 dürfen wir die Busreisen wieder ohne Beschränkungen durchführen. Dies bedeutet, dass kein 3G-Nachweis mehr erforderlich ist. Die Maskenpflicht wurde ebenfalls aufgehoben.
Auf Grund der noch hohen Inzidenzen empfehlen wir Ihnen aber weiterhin im Bus freiwillig eine Maske zu tragen. Für einzelne Zielgebiete / Bundesländer gelten durch die Hotspot-Bestimmungen abweichende Regelungen. Insofern notwendig, informieren wir Sie dazu mit Bekanntgabe der Abfahrtszeiten 3 Tage vor Reisebeginn. (Die Information zur 2G-Regel in unserem gedruckten Sommerkatalog 2022 ist durch die neuen Vorgaben obsolet.)
Fragen und Antworten - Thema: Während der Reise
Info zu aktuellen Abreisen
Gültig für alle Reisen:
- In jedem Bundesland bzw. Region kann kurzfristig eine Änderung eintreten, falls die Region durch die Verwaltungzu einem Hotspot erklärt wird.
- Aus diesem Grund müssen alle Sie weiterhin eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zur Reise mitnehmen.
- Wir empfehlen die Maske (egal, ob FFP2 oder medizinische Maske) im Bus freiwillig zu tragen, so lange die Inzidenzen noch hoch sind.
Für die nachfolgenden Reisen gilt eine Hotspot-Regelung:
- 08. - 12.04.2022 Insel Usedom - Ostseebad Zinnowitz
- 18. - 23.04.2022 Insel Rügen - Ostseebad Binz
- Für die Flusskreuzfahrten gilt unverändert bisher noch die 2G-Regelung.
Für Hotspot-Regionen gelten die nachfolgenden Regelungen in den Reisebussen
=> Für alle Gäste gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. (FFP2-Maskenpflicht oder medzinische Maske). Die Maske kann während der Busreise zum Essen & Trinken abgenommen werden.
Für die Reisen in Hotspot-Regionen ist am Abreisetag einer der folgenden Nachweise zur Teilnahme notwendig:
- GENESEN > Ihr positives PCR-Testergebnis ist mitzuführen und muss mind. 28 Tage, aber max. 3 Monate am Tag des Reisebeginns alt sein.
- GEIMPFT > Ihr Nachweis (Impfausweis/-zertifikat) einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen wurde, ist mitzuführen.
- GETESTET > Ein negativer Test (Schnelltest unter Aufsicht [max. 24h alt] oder ein PCR-Test [max. 48h alt] ist mitzuführen, falls Sie über keinen der beiden anderen Nachweise verfügen. Dies gilt unabhängig von der Inzidenz. Je nach Zielgebiet & Dauer ist der Test unterwegs zu erneuern.