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Allgemeine Reisebedingungen der Firma Michel-Reisen GmbH & Co. KG

Firmensitz: Hauptstraße 37 - 02739 Kottmar-Neueibau

Telefon 03586 - 76 54 0 / Fax 03586 - 76 54 29

E-Mail: info@michel-reisen.de

 

Sehr geehrter Reisegast (m/w/d),

bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen sorgfältig durch. Diese werden - sofern wirksam vereinbart - Gegenstand des Pauschalreisevertrages, den Sie, nachstehend als "Reisender" oder "Kunde", mit dem Reiseveranstalter Michel-Reisen GmbH & Co. KG, nachstehend als "Michel-Reisen" abgekürzt, abschließen. Die Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie Art. 250 + 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages

 

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch oder in Textform erfolgen kann, bietet der Kunde der „Michel-Reisen“ den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Leistungsbeschreibung (Flyer/Katalog/Homepage [www.michel-reisen.de]), diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Produktinformationsblatt, Hinweise zur Buchung & Reise ), soweit diese dem Kunden vorliegen.
Reisen können direkt beim Veranstalter „Michel-Reisen“, in Reisebüros mit „Michel-Reisen“ Agentur, in Textform (Fax, Mail) oder über die Homepage [www.michel-reisen.de] gebucht werden. „Michel-Reisen“ stellt dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags gemäß Art. 250 EGBGB §§, 3, 6 zur Verfügung. „Michel-Reisen“ stellt dem Reisenden eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags in Papierform zur Verfügung, wenn der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsschließenden erfolgte.

b) An seine Anmeldung ist der Reisende 7 Werktage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch „Michel-Reisen“ bestätigt. Kurzfristige Buchungen - zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer - führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Telefonisch nimmt "Michel-Reisen", worauf der Reisende ausdrücklich hingewiesen wird, nur Reservierungen vor. Der Pauschalreisevertrag wird durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben an "Michel-Reisen" zurückzuleiten hat, und die Reisebestätigung geschlossen. Sendet der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so ist die Reservierung gegenstandslos. Leistet der Kunde nach Ziffer 2 vorbehaltlos Zahlungen an "Michel-Reisen", so gilt dies ebenfalls als Vertragsschluss.

d.) Erfolgt die Buchung des Kunden über die Homepage [www.michel-reisen.de], so kommt der Pauschalreisevertrag nicht schon durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig Buchen" zustande. Es gilt Ziff. 1 b) dieser Bedingungen mit der Maßgabe, dass der Kunde an seine Erklärung 3 Werktage gebunden ist. "Michel-Reisen" wird jedoch dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Der Ablauf der Buchung wird auf der Homepage erläutert. Eingegebene Daten können korrigiert, zurückgesetzt und gelöscht werden. Nach Abschluss der Buchung kann der Vorgang gespeichert und ausgedruckt werden. Die maßgebliche Vertragssprache ist deutsch.

e) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den "Michel-Reisen" 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. Die Annahme geschieht durch Rücksendung der bestätigten Reisebestätigung oder durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises (An- und/oder Restzahlung).

f.) Hinweise bei Flug- , bzw. kombinierten Bus-/ Flugreisen: Bei diesen Reisen wird der Kunde bei der Buchung über die Identität der ausführenden Airline informiert. Steht die ausführende Airline bei Vertragsschluss noch nicht fest, wird informiert, welche Airline voraussichtlich die Flüge ausführt. Der Kunde wird in dem Fall unverzüglich informiert, sobald die ausführende Airline feststeht. Entsprechendes gilt, wenn die Airline wechselt. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte Liste über Fluggesellschaften, die vom Flugbetrieb innerhalb der EU ausgeschlossen sind (black list), kann unter  https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de eingesehen werden.

g.) Die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht gelten bei der Buchung von Pauschalreisen nach Absatz a. nicht.

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2. Zahlung des Reisepreises

a) Alle Preisangaben (in Flyer/Katalog/Homepage sowie AGB) sind in Euro pro Person und gelten bei Barzahlung, Überweisung bzw. Lastschrift.

b) Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden fordert und nimmt "Michel-Reisen" oder der Reisevermittler nur entgegen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und "Michel-Reisen" oder der Reisevermittler dem Reisenden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung stellt. Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt:

c) Nach Abschluss des Pauschalreisevertrages sind 15 % des Reisepreises zu zahlen, bei Schiffs- & Flugreisen, Bus-Flug-Kombinationen 20%.

d) Der Restbetrag ist auf Anforderung Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein) 20 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern die Reise von "Michel-Reisen" wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht abgesagt wurde und nicht mehr abgesagt werden kann.

e) Vertragsabschlüsse, die nach den in Abs. d genannten Zeitpunkten erfolgen, verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins.

f) Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und "Michel-Reisen" zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

- Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist "Michel-Reisen" berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.

- Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.

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3. Leistungen

a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Flyer/Katalog/Homepage) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

b.) Zusätzliche Leistungen und Nebenabreden des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die  Reisebestätigung aufzunehmen.

c.) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Buchungsanmeldungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen der Sitzplatzvergabe sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich.

d) Angebote, die indirekt durch öffentliche Zwangsabgaben (Kurtaxe, Tourismusabgaben) dem Reisenden  zum Vorteil sind, bilden keinen Leistungsbestandteil des Reisevertrages.

e) Ist in den Reiseleistungen ein Haustürtransfer enthalten, gilt dieser ausschließlich innerhalb vom Bundesland Sachsen für die PLZ-Gebiete beginnend mit 01 und 02 und bei mindestens 2 Reisenden im gleichen Zustiegsort. Für einige PLZ-Gebiete bzw. Abholung von einzelnen Reisenden in der obengenannten Region kann eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben werden. Die Realisierung des Haustürtransfers erfolgt im Rahmen der Sammelbeförderung (Abholung mehrerer Gäste). Der Zuschlag für den direkten Transfer zum Reisebus = Haustürabholung exklusiv beträgt 100,- EUR.

f) Bei allen Reisen ist die kostenlose Beförderung eines Gepäckstückes 140l/ 20 kg und eines Handgepäcks pro Reisendem inbegriffen. Für Gepäck, welches diese Angaben in Menge bzw. Masse überschreitet, behält sich „Michel-Reisen“ vor, die Beförderung zu verweigern oder ein zusätzliches Entgelt zu verlangen.

g.) Die angebotenen Reisen sind nicht barrierefrei. Reisende, die in der Mobilität eingeschränkt sind, haben „Michel-Reisen“ bei der Buchung darauf hinzuweisen.

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4. Preisänderungen, Änderungsvorbehalte, Preissenkung

a) „Michel-Reisen“ behält sich die Erhöhung des Reisepreises vor, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger; der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen kann „Michel-Reisen“ bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann „Michel-Reisen“ beanspruchen.
Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reiseleistungen dadurch verteuern.
Die Erhöhung ist auf 8% des Reisepreises begrenzt. „Michel-Reisen“ hat den Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen.

b.) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Absatz a.) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für „Michel-Reisen“ führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von „Michel-Reisen“ zu erstatten. „Michel-Reisen“ darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. „Michel-Reisen“ hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

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5. Sonstige Vertragsänderungen

Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann „Michel-Reisen“ nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Dies ist für gewöhnlich der Fall, wenn die Abweichungen und/oder Änderungen den Gesamtzuschnitt der Pauschalreise nicht beeinflussen. „Michel-Reisen“ hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
Kann „Michel-Reisen“ die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel
250 § 3 Nummer 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, dann kann „Michel-Reisen“ dem Reisenden vor Reisebeginn ein geändertes Angebot unterbreiten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist die Annahme hierzu erklärt.

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6. Rücktritt vor Reisebeginn

6.1. Rücktritt des Reisenden

a) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „Michel-Reisen“ zu erklären. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann die Erklärung auch gegenüber dem Reisevermittler erfolgen. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert „Michel-Reisen“ den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. „Michel-Reisen“ kann jedoch nach dem Gesetz (§ 651h BGB) eine angemessene Entschädigung verlangen.
b.) „Michel-Reisen“ hat die Entschädigung nach Absatz 1 pauschaliert. Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der im Allgemeinen zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von „Michel-Reisen“ und dem für gewöhnlich zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ergeben sich folgende Pauschalen:

Kosten der Reisestornierung
Tage vor Reisebeginn Busreisen Schiffs- & Flugreisen; BUS-FLUG-Kombination
bis 30

5 %

20 %

29 - 22 15 % 40 %
21 - 15 35 % 60 %
14 - 7 50 % 70 %
6 - 1

80 % bzw. 60 % (bis Reisebeginn 31.01.2023)

80 %
Nichtantritt am Abreisetag 90 % 90 %

Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die tatsächliche Entschädigung geringer ist als die Pauschale oder „Michel-Reisen“ überhaupt keine Entschädigung zusteht. Im Übrigen ist "Michel-Reisen" verpflichtet, auf Verlangen des Reisenden, die Höhe der geltend gemachten  Pauschalen zu begründen.
c.) Abweichend von Absatz a. und b. kann „Michel-Reisen“ keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen oder der Rücktritt des Reisenden von „Michel-Reisen“ verschuldet wurde.

6.2. Rücktritt von „Michel-Reisen“

a.) „Michel-Reisen“ führt sämtliche Reisen ab 25 Personen (Mindestteilnehmerzahl) durch. Gilt im Ausnahmefall eine abweichende Bedingung, ergibt sich dies aus der jeweiligen Reisebeschreibung. Eine abweichende Regelung geht den allgemeinen Bedingungen vor. Der Reisende wird vorvertraglich und in der Reisebestätigung über die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsmöglichkeit informiert. „Michel-Reisen“ kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Pauschalreise maßgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn (Kenntnismöglichkeit des Kunden) zu erklären.

b.) „Michel-Reisen“ kann ferner den Rücktritt erklären, wenn „Michel-Reisen“ aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall ist der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt „Michel-Reisen“ vom Vertrag zurück, verliert „Michel-Reisen“ den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 7 Tagen nach erklärtem Rücktritt erstattet.

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7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Der Reisende hat keinen Anspruch auf nachträgliche kostenlose Änderungen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil „Michel-Reisen“ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Verlangt der Reisende außerhalb von Satz 2 nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann „Michel-Reisen“ bei Vornahme entsprechender Änderungen oder Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von „Michel-Reisen“ ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was „Michel-Reisen“ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. Änderungen oder Umbuchungen ab dem 28. Tage vor Reiseantritt werden behandelt wie ein Rücktritt mit nachfolgendem Neuabschluss eines Reisevertrages (vgl. Ziff. 1 und 6)

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8. Ersatzreisende

a) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie „Michel-Reisen“ nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

b.) „Michel-Reisen“ kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

c.) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber „Michel-Reisen“ als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

d.) „Michel-Reisen“ wird dem Reisenden einen Nachweis darüber erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

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9. Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist „Michel-Reisen“ verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Für die Beistandspflicht gelten die Regelungen gemäß 651q BGB. Diese umfassen keine Begleitung und Betreuung  bei ärztlichen Behandlungen.

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10. Gewährleistung / Kündigung

a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese möglich und unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der Reiseleistung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

b) Der Reisende kann für die Zeit des Reisemangels die Minderung des Reisepreises verlangen.

c) Ist die Reise mangelhaft und leistet „Michel-Reisen“ nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn „Michel-Reisen“ die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.

e) Bei berechtigter Kündigung kann „Michel-Reisen“ für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. „Michel-Reisen“ hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Pauschalreisevertrag mit umfasst, so hat „Michel-Reisen“ auch für Diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.

f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

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11. Haftungsbeschränkung

a.) Die vertragliche Haftung von „Michel-Reisen“ für Schäden, die aus der Verletzung der Gesundheit bzw. Körpers resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

b.) Gelten für eine zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich „Michel-Reisen“ gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

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12. Obliegenheiten des Reisenden, Ausschlussfristen, Verjährung

a) Der Reisende hat dem Verantwortlichen von „Michel-Reisen“ (Busteam / Reisebegleiter), falls nicht vorhanden, dem „Michel-Reisen“ Bereitschaftsdienst  (Kontaktdaten-siehe Reisebestätigung) einen während der Pauschalreise auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, reicht die Anzeige gegenüber dem Vermittler. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend. Soweit „Michel-Reisen“ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder den Reisepreis mindern noch Schadenersatz fordern.

b.) Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber „Michel-Reisen“ geltend zu machen. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann die Geltendmachung über diesen Reisevermittler erfolgen. Die Geltendmachung ist formlos möglich, „Michel-Reisen“ empfiehlt jedoch die Textform. Ansprüche nach Satz 1 verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag enden solllte.

c.) Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der Verspätung von Gepäck während eines Fluges sind Ansprüche gegen die ausführende Airline geltend zu machen. Hierzu ist das Schadensformular der ausführenden Airline zu verwenden. Die Anmeldefrist für Gepäckverlust/Beschädigung beträgt 7 Tage, die für Gepäckverspätung 21 Tage nach Aushändigung des Gepäcks. „Michel-Reisen“ oder der Reisevermittler sind von der Schadensanmeldung zu informieren.

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13. Pass, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

a) Die Angebote von „Michel-Reisen“ richten sich grundsätzlich an deutsche Staatsbürger. „Michel-Reisen“ weist daher auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.

b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch „Michel-Reisen“ hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht „Michel-Reisen“ ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

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14. Streitbeilegungsverfahren

Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist „Michel-Reisen“  nicht verpflichtet, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. „Michel-Reisen“ nimmt freiwillig nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

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Abweichende Bedingungen für Tagesreisen

Für Reisen mit einem Preis bis 500 EUR, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten (Tagesreisen), gelten folgende Bedingungen:

Die §§ 1 (Abschluss des Pauschalreisevertrages), 3 (Leistungen), 6 (Rücktritt vor Reisebeginn), 7 (Änderungen auf Verlangen des Reisenden, 8 (Ersatzreisende), 9 (Reiseabbruch), 10 (Gewährleistung / Kündigung), 11 (Haftungsbeschränkung), 13 (Pass und Visavorschriften) und 14 Streitbeilegungsverfahren der Allgemeinen Reisebedingungen gelten entsprechend.
§ 2 (Zahlung des Reisepreises) gilt mit der Änderung,  dass  an der Stelle der Regelungen b-f, sich der Kunde  zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen verpflichtet.
§ 6 gilt mit der Maßgabe, dass „Michel-Reisen“ eine Tagesreise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage  vor Reisebeginn absagen kann. Der gezahlte Reisepreis ist in diesem Fall sofort und vollständig zurück zu zahlen.

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Reisebedingungen (AGB) zum Herunterladen - Download

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